Seit dem 01. Juli 2008 müssen Hausbesitzer in Deutschland einen Energieausweis vorweisen können, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten oder verkaufen wollen. Der Energieausweis zeigt den Käufern beziehungsweise Mietern an, wie hoch Heizkosten und Kosten für Warmwasser ungefähr sein werden und liefert Informationen über die Dämmung des Hauses.
Für Hauseigentümer wichtig
Für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand ist der Energieausweiss seit 01. Oktober 2007 Pflicht. Bei Verkauf oder Neuvermietung gilt: Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und ihn potentiellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen. Der Energieausweis wird somit zur Pflicht.
Die zwei Varianten des Energieausweises
Grundsätzlich betrachtet der Ausweis die energetische Qualität des Gebäudes. Dabei werden alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen berücksichtigt. Für die Ermittlung der erforderlichen Daten gibt es jedoch zwei Möglichkeiten:
- Man kann in der bedarfsorientierten Variante den Energiebedarf von einem Ingenieur berechnen lassen.
- Die zweite Variante ist verbrauchsorientiert und gibt den Verbrauch der bisherigen Bewohner der Immobilie an.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Nur qualifizierte und unabhängige Aussteller, die bei der Deutschen Energie Agentur registriert sind, insbesondere Architekten, Ingenieure oder geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk dürfen den Energiepass ausstellen.
Kosten des Energieausweises
Die Kosten für die Ausstellung eines solchen Ausweises richtet sich nach dem Aufwand in Abhängigkeit vom Baujahr und der Objektgröße. Verbrauchsausweise werden bereits unter 50 Euro angeboten. Die Preise für Bedarfsausweise beginnen bei etwa 150 Euro.
Interessante Links:
NRW.Energy4Climate
Verbraucherzentrale NRW
Aussteller-Verzeichnis